BAMF · Frage 263 von 300
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgeseize verstoßen, ...
Antwortmöglichkeiten
A
werden bestraft.✓ Richtige Antwort
B
werden wie Erwachsene behandelt.
C
teilen die Strafe mit ihren Eltern.
D
werden nicht bestraft.